Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht vertrete ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Rechtsfragen rund um das Arbeitsverhältnis

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen,
  • nicht gezahlter Lohn oder streitige Vergütungshöhen,
  • alle Fragen rund um Urlaub oder Arbeitszeiten,
  • Abmahnung,
  • Kündigung,
  • Zeugnis,
  • aber auch Erziehungszeit / Elternzeit.

Auch in Fragen des kollektiven Arbeitsrechts, welches die Mitbestimmung des Betriebsrates als Vertretung der Arbeitnehmer und dessen Rechte sowie das Recht der Tarifverträge und Gewerkschaften regelt, berate und unterstütze ich Sie gerne.

Sozialrecht

Das Sozialrecht betrifft zum einen

  • die Sozialhilfe, einschließlich der Eingliederungshilfe, Grundsicherung
  • und das Arbeitslosengeld II, oft auch Hartz IV genannt.

Daneben umfasst es sämtliche Felder der Sozialversicherungsträger und Sozialversicherungen:

  • gesetzliche Krankenkasse einschließlich der Probleme beim Krankengeld, Arbeitsunfähigkeit, Beitragsfragen, Kostenerstattung sowie Umfang der medizinischen Versorgung,
  • Pflegeversicherung und Pflegegeld, Pflegestufe
  • die Rente, seien es Altersrenten oder Erwerbsminderungsrenten oder Fälle der Berufsunfähigkeit,
  • das Recht der Arbeitslosen wie das Arbeitslosengeld,
  • Probleme mit den Berufsgenossenschaftlichen Unfallkassen einschließlich Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten, Unfall- und Verletztenrenten,
  • die Bundesausbildungsförderung, kurz BaföG,
  • das Wohngeld,
  • Kindergeld wie Elterngeld,
  • Rechte der Schwerbehinderten und die Eingliederungshilfe, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

Ein weiterer Bereich ist die Kinder- und Jugendhilfe.

Vertragsrecht

Die Tätigkeit im Vertragsrecht umfasst das Entwerfen genauso wie die Überprüfung von Verträgen jeglicher Art, z.B. beim Grundstückskauf oder anderen Käufen, Leasing, Gesellschaftsverträge, zur Vermögensauseinandersetzung unter Miteigentümern und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Ihren Gewerbebetrieb.

Mitunter verwendet man den Begriff Vertragsrecht im Sinne von allgemeines Zivilrecht, welches von Kauf über Miete oder Leihe sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern umfasst, daneben aber auch die Regelungen zur Geschäftsfähigkeit oder das Recht von Minderjährigen, die Bedeutung von Willenserklärungen, die Regelung über Anfechtung oder Verzug.
Dem allgemeinen Zivilrecht kann man auch das Inkasso bzw. die Geltendmachung von Forderungen gegen säumige Schuldner zurechnen.

Gesellschaftsrecht

Ein Schwerpunkt des Gesellschaftsrechts ist die Beratung von Unternehmen und Existenzgründern bei der Auswahl der für sie passenden Gesellschaftsform und bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen. Immer dann, wenn mehrere Personen – auch Freiberufler – gemeinsam ein Unternehmen betreiben, ist die frühzeitige Klärung der gemeinsamen Verhältnisse und der Regeln beim Auftreten von Problemen immens wichtig.

Man unterscheidet zwischen Kapitalgesellschaften wie die GmbH und die Aktiengesellschaft (AG) einerseits, und Personengesellschaften wie das Recht der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), der OHG, der GmbH & Co. KG bzw. der KG, als auch der offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften andererseits.
Gesellschaftsverträge werden auch oft als Satzungen bezeichnet. Daneben kann ich Sie unterstützen bei der Anmeldung zum Handelsregister wie auch bei der Vorbereitung von erforderlichen Notarterminen.

Auf der anderen Seite umfasst das Gesellschaftsrecht selbstverständlich die Beratung und Vertretung bei Auseinandersetzungen der Gesellschafter untereinander sowie die Beratung über besondere Verpflichtungen und die Stellung von Geschäftsführern oder Vorständen.
Verwandte Gebiete sind das Handelsrecht, welches das Recht der Kaufleute umfasst, das Vereinsrecht, aber auch andere Bereiche des Wirtschaftsrechts.